F.A.Q.

Fragen & Antworten

Was ist ein Health Budget?

Das Health Budget ist ein Tarifangebot innerhalb einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten für Mitarbeitergruppen. Es dient zur besseren Gesundheitsversorgung bzw. zum Lückenschluss gesetzlicher Leistungen. Dabei können die Hintergründe der Zuwendung ganz unterschiedlich sein:


  • Bessere gesundheitliche Versorgung der Mitarbeiter
  • Incentivierung von guten Leistungen
  • Modernisierung oder Erweiterung des Benefitpakets
  • Gewinnung und/oder Bindung von Fachkräften


Die Beiträge werden vom Unternehmen für die gesamte Belegschaft (oder eine objektive Gruppe) finanziert, sodass sich das Nettogehalt vom Mitarbeiter nicht verändert.

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezug mit der Freigrenze von 50 Euro im Monat kann hierbei verwendet werden. Unternehmen können gegebenenfalls die finanzielle Belastung voll als Betriebsausgaben absetzen.

Muss das Health Budget immer für die gesamte Belegschaft abgeschlossen werden?

Das Gesundheitsbudget ist ab 5 Mitarbeiter für eine selbst definierte Mitarbeitergruppe abschließbar – sofern sie objektiv abgegrenzt werden kann (z.B. alle Mitarbeiter, alle Führungskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Mitarbeiter seit 5 Jahren).

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand des Health Budget?

Der Aufwand ist gering: Bei Vertragsbeginn melden Sie nur einmal formlos die Mitarbeiter, die eine Leistung aus dem Gesundheitsbudget erhalten sollen. Gesundheitsdienstleistungen und betriebliches Gesundheitsmanagement werden in der Regel für alle Mitarbeiter eines Unternehmens abgeschlossen. Kommen Mitarbeiter hinzu oder scheiden aus, reicht eine formlose Mitteilung an uns. Werden Leistungen von den Mitarbeitern beansprucht, kümmert sich der Versicherer darum.

Welcher zusätzliche Gesundheits­service wird angeboten?

In der betrieblichen Kranken­­versicherung sind je nach Anbieter auch weitere Services enthalten. Beispielsweise eine medizinische Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist, die Möglichkeit zu einer ärztlichen Videosprechstunde und eine Gesundheits­-App. Dabei können auch Familienangehörige der versicherten Mitarbeiter diese Gesundheits­services nutzen.

Ab wann lohnt sich das Health Budget für mein Unternehmen?

Als einfacher und zeitgemäßer Mitarbeitermehrwert unterstützt ein Gesundheitsbudget Ihr Unternehmen bei den Themen Recruiting, Motivation und Gesundheit von Anfang an. In der Regel amortisiert sich die arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung bereits, wenn sich der Krankenstand pro Mitarbeiter jährlich um nur einen Tag reduziert. Wir ermitteln gerne mit Ihnen die für Ihr Unternehmen optimale Lösung.

Gibt es spezielle Wartezeiten für den Beginn des Versicherungsschutzes?

Nein, die Tarife sehen keine Wartezeiten vor.

Können Familienangehörige mitversichert werden?

Auch die Familienangehörigen von den versicherten Arbeitnehmern können in den Genuss des günstigen Gruppenvertrages kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Gesundheitsfragen und Wartezeiten. Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber.

Was ist der Mehrwert gegenüber anderen Sachbezügen?

Gegenüber klassischen Benefits wie einem Dienstrad oder Essensgutscheinen weisen Gesundheitsbudgets eine Besonderheit auf: den Hebeleffekt als Mehrwert! Das bedeutet, dass der Betrag, den das Unternehmen nominal jährlich für das Gesundheitsbudget eines Mitarbeitenden als steuer- und sozialabgabenfreies Benefit investiert, deutlich niedriger ist als das Budget, das dem Mitarbeitenden aufgrund des Hebeleffekts tatsächlich zur Verfügung steht. Mit einem Einsatz ab ca. 10 € monatlich kann das Gesundheitsbudget – je nach Anbieter für den Mitarbeitenden z.B. schon 300 € jährlich beitragen. So macht das Unternehmen aus einer Gehaltserhöhung von 10 € das 2,5-fache.

Mit welchen Steuern muss ich bei Health Budget rechnen?

Wenn der Arbeitgeber die Beiträge für Health Budget übernimmt, wird Health Budget als Sachlohn gewertet. Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit Health Budget weniger als 50 EUR (§ 8 Abs. 2 S. 11 EstG-neu), sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Weiteres Informationsmaterial stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ob die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze für Ihr Unternehmen in Frage kommt, ist im Einzelfall mit Ihrem persönlichen Steuerberater zu prüfen.